AGB
Krieger Abbruch & Dienstleistungen
Lange Straße 103c
79183 Waldkirch
Deutschland
Telefon: +49 (0) 7681 4734 505
E-Mail: info@krieger-abbruch.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Krieger Abbruch & Dienstleistungen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder spätestens mit Beginn der Ausführung der beauftragten Leistungen zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem geschlossenen Vertrag.
Nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mahnkosten in angemessener Höhe zu berechnen.
5. Ausführung der Arbeiten / Termine
Die Arbeiten werden fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.
Angaben zu Ausführungsfristen und Terminen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
Witterungsbedingte Einflüsse, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig erfüllt sind, insbesondere:
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Zugang zur Baustelle
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Vorliegen notwendiger Genehmigungen
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Bereitstellung relevanter Informationen und Unterlagen
Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch eine Verletzung dieser Pflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Abnahme
Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist, hat diese nach Fertigstellung der Leistungen unverzüglich zu erfolgen.
Werden bei der Abnahme keine wesentlichen Mängel gerügt, gilt die Leistung als abgenommen.
8. Gewährleistung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln steht dem Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf unserer Website zu entnehmen.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – 79183 Waldkirch.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
